Bewertungsfeiertage
Bewertungsfeiertage entsprechen im wesentlichen den Bankfeiertagen eines Landes. Es gibt hiervon aber Abweichungen die z.B. daraus resultieren, daß Strukturierte Produkte wie z.B. Investmentfonds den Wert des enthaltenen Wertpapierbestandes reflektieren sollen. Aus diesem Grund werden solche Produkte teilweise an den Tagen nicht bewertet, an denen die Börse mit dem Anlageschwerpunkt geschlossen bleibt.
Als Beispiel für einen Bewertungsfeiertag sei hier ein in Amerika investierender Fonds angeführt, der z.B. am 15.01. auf Grund des Feiertages in Amerika nicht bewertet werden würde.